Staatliche Kontrolle
Die VGF untersteht als Verwertungsgesellschaft der staatlichen Aufsicht durch das Deutsche Patentamt, die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz geregelt ist. Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die VGF den ihr nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.