Verwaltungskosten
Der Beitritt zur VGF, der mit Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages (PDF) vollzogen wird, ist für die Rechteinhaber kostenfrei.
Die Verwaltungskosten werden durch einen Vorwegabzug aus allen erzielten Einnahmen gedeckt. Ein individueller Verwaltungskostenabzug erfolgt weder bei Vertragsabschluss noch später.