Staatliche Kontrolle
Die VGF untersteht als Verwertungsgesellschaft der staatlichen Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) geregelt ist. Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die VGF den ihr nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.