Wahrnehmungsberechtigte der VGF können aufgrund einer persönlichen Notlage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine finanzielle Hilfe beantragen. Die Unterstützung ist für das erste Quartal 2021 (Januar, Februar, März) möglich. Anträge können bis zum 31.03.2021 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Februar über neue Anträge entschieden wird.
Antrag auf Zuwendung für Corona-Hilfe
Richtlinie für die Ausschüttung der Corona-Hilfe
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: sozialfonds@vgf.de