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Wahrnehmungsberechtigte

Die VGF ist vor allem für Film­hersteller und Regisseure tätig. Sie nimmt auch die Rechte aller derjenigen wahr, die ihre Rechte vom Hersteller eines Films ableiten, wie etwa Film­verleiher, Filmlizenz­händler, Welt­vertriebs­unternehmen etc. Unter Film­herstellern sind selbst­verständlich auch die Co-Produzenten eines Films zu verstehen. Die VGF nimmt nicht die Rechte an vorbestehenden Werken (Drehbuch, Musik, Ausstattung, Schnitt) und an Fernseh­auftrags­produktionen wahr. Die VGF versteht sich als eine Institution, die vornehmlich die Rechte der Produzenten neben der Wahrung der Rechte der Regisseure durchsetzt und wahrnimmt. Der Produzent ist Initiator, Organisator des Films und kreativ tätig. Als Finanzier des Filmwerks trägt er das alleinige Risiko. Die Vergangenheit zeigt, dass nicht unerhebliche Mittel ausgeschüttet werden können, auf die insbesondere die Produzenten angewiesen sind. Diese übernehmen persönliche Verpflichtungen und benötigen jeden Zufluss zur Minderung ihrer finanziellen Risiken und Stärkung ihrer Eigenmittel.

Der Beitritt zur VGF, der mit Abschluss eines Wahrnehmungs­vertrages (PDF) vollzogen wird, ist für die Rechte­inhaber kostenfrei.