Comedian_Harmonists_1071
Paris_Texas_1071
Das_weinende_Kamel_1071
Das_Boot_1071
Lola_rennt_1071
Der_Blaue_Engel_1071
Steiner_Das_Eiserne_Kreuz_1071
Das_kleine_Gespenst_1071

Wahrnehmungsvertrag

Die vertragliche Beziehung zwischen den Rechte­inhabern und der VGF wird durch den Wahrnehmungs­vertrag (PDF) geregelt. Mit diesem Vertrag übertragen die Berechtigten der VGF einzelne Rechte (insbesondere § 54 UrhG, Kabel­weiter­sende­rechte nach § 20b UrhG und § 27 UrhG) zur treuhänderischen Wahrnehmung. Es ist zu betonen, dass die Rechte­übertragung keinerlei Lizenz­rechte umfasst, der Film­hersteller bzw. Rechte­inhaber also in der Verwertung seiner Filme völlig frei bleibt. Der Abschluss des Wahrnehmungs­vertrages ist Voraussetzung für den Empfang von Vergütungen. Die VGF benötigt diese Rechte, um die zum Inkasso notwendigen Verein­barungen und Verträge abzuschließen und die Rechte gegenüber den Werknutzern geltend machen zu können.