Corona-Hilfe für VGF-Wahrnehmungsberechtigte

Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Aufsichtsrat der VGF einen Hilfsfonds für die Wahrnehmungsberechtigten der VGF eingerichtet.

Antragsberechtigt sind Wahrnehmungsberechtigte, die sich aufgrund des Lockdowns der filmwirtschaftlichen Tätigkeiten in einer existenziellen Notlage befinden.

Die monatliche Unterstützung kann sich dabei auf maximal 1.500 Euro belaufen und ist auf den Zeitraum Mai, Juni und Juli 2020 begrenzt. Bis zum 1. September 2020 können Anträge eingereicht werden. Antrag und Richtlinie für die Corona-Hilfe sind auf der VGF-Website zu finden unter: www.vgf.de/wahrnehmungsberechtigte/sozialfonds/corona-hilfe/