VGF verlängert Corona-Hilfe

Der Aufsichtsrat der VGF hat die Verlängerung der eingerichteten Corona-Hilfe bis Ende des Jahres 2020 beschlossen. Ab sofort kann ein Antrag für die Monate August, September und Oktober gestellt werden. Antragsberechtigt sind Wahrnehmungsberechtigte der VGF, die sich weiterhin aufgrund der Auswirkungen des Lockdowns der filmwirtschaftlichen Tätigkeiten in einer existenziellen Notlage befinden.

Die monatliche Unterstützung kann sich dabei auf maximal 1.500 Euro belaufen.

Anträge können bis zum 1. November 2020 eingereicht werden. Antrag und Richtlinie für die Corona-Hilfe sind auf der VGF-Website zu finden:
https://www.vgf.de/wahrnehmungsberechtigte/sozialfonds/corona-hilfe/