Neue Geschäftsführerin bei der VGF: Anja Braune folgt auf Johannes Klingsporn zum 01.01.2021

München, 12.10.2020: Die Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH (VGF) beruft die Volljuristin Anja Braune zum 01. Oktober 2020 als Geschäftsführerin. Sie folgt auf Johannes Klingsporn, der die VGF nach 22 Jahren auf eigenen Wunsch zum Jahresende verlassen wird. Bis 31.12.2020 führen sie die Geschäfte gemeinsam.

Anja Braune begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 2001 bei dem Deutsch-Französischen Fernsehsender ARTE. Danach war sie mehrere Jahre in verantwortlicher Position für nationale wie internationale Film- und Medienunternehmen tätig, bevor sie 2015 als Leitung der Online-Lizenzierung zur GEMA wechselte. Anja Braune gestaltete dort in den letzten fünf Jahren entscheidend den digitalen Wandel mit und führte die strategische Neuausrichtung des Onlinebereichs erfolgreich fort.

Antonio Exacoustos, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Anja Braune hat über die letzten 20 Jahre in den unterschiedlichsten Positionen innerhalb der Film- und Medienbranche eine vielseitige Expertise erworben. Wir freuen uns sehr, dass sie ihre umfangreiche Kompetenz und Erfahrung nun als Geschäftsführerin in die VGF einbringt und mit Johannes Klingsporn bis zum Jahresende die VGF gemeinsam führt. Ich danke Johannes im Namen der Gesellschafter und des Aufsichtsrates für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit.“

Johannes Klingsporn: „Ich bin stolz auf die gegenwärtige Verfassung der VGF und beglückwünsche unseren Aufsichtsrat zur Nachfolgeentscheidung. Jetzt freue ich mich, mit Anja Braune den Übergang mit einem tollen Team bis Ende 2020 zu gestalten.“

Anja Braune: „Der Medienlandschaft stehen entscheidende Jahre bevor, denn die Dynamik des Marktes sowie die des digitalen Wandels stellen uns vor große Herausforderungen.  Deshalb freue ich mich darauf, gemeinsam mit anderen Vertretern von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten für eine angemessene Beteiligung von Rechteinhabern zu kämpfen und die Interessen der VGF, ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten bestmöglich zu vertreten.“